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Beitragsordnung

Beitrittserklärung

Die Beitrittserklärung gibt es hier:

Beitragsordnung
Beitragsordnung des Fördervereins Grundschule am Billerbeck e.V.
(Gemäß § 8 der Vereinssatzung)

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen
(§8 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
Die festgesetzten Beträge treten mit Eintragung der Satzungsänderung vom 16.11.2010 in Kraft.
(Bisherige Beträge wurden in § 8 der Satzung vom 14.10. 1999  geregelt)

3. Jahresbeiträge: Der Mindestbetrag pro Jahr und Mitglied beträgt 12,- EURO. Die Zahlung höherer Beträge ist freigestellt.

4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

5. Der Einzug des Mitgliedbeitrags erfolgt durch Lastschrifteinzug. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
Die bei Nichteinlösung anfallenden Bankentgelte für Rücklastschriften (z.B. ” mangels Deckung”, “Konto geschlossen” etc.)
sind vom Mitglied zu tragen.

6. Mitglieder, die bisher nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens
30.10. jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
Beitragskonto:
IBAN: DE96 2916 2394 0080 3944 00
BIC: GENODEF1VSO
Volksbank Hambergen

7. Beiträge sind bei Vereinsbeitritt sofort fällig.